Hochmeister P. Frank Bayard beruft Generalökonom, Generalsekretärin und Stellvertreter des Hochmeisters
Der Hochmeister ernannte mit Zustimmung des Generalrates Sr. Maria Gratia Rotter zur neuen Generalsekretärin. Sr. M. Gratia, bereits als Sachverständige der Schwestern Mitglied des Generalrates, ist als Oberstudienrätin am Gymnasium der Benediktiner von Niederalteich tätig. Sie hat sich in den vergangenen Jahren bereits über Aufgaben in der Schwesternprovinz Deutschland hinaus vielfältig in den Gesamtorden eingebracht, etwa bei den Einführungstagen für die Neufamiliaren oder auch bei Einkehrtagen für Familiarinnen und Familiaren. In der Lebensregel der Schwestern lässt sich nachlesen: Die Generalsekretärin steht dem Hochmeister zur Seite und hat über alle Generalratssitzungen eine Niederschrift zu verfassen (LR 97).
Ebenso mit Zustimmung seines Rates ernannte der Hochmeister als Generalökonom den Prior der Deutschen Brüderprovinz, P. Christoph Kehr, der nicht nur über jahrelange Erfahrung im Bankwesen vor seinem Ordenseintritt verfügt, sondern darüber hinaus als Prior auch immer wieder mit den wirtschaftlichen Agenden der Deutschordenswerke befasst ist, daher mit den aktuellen wirtschaftlichen Fragestellungen von Gemeinschaften des geweihten Lebens bestens vertraut ist. Prior Christoph war von Althochmeister Bruno in die Eigenrechtskommission berufen und von diesem auch mit der Abfassung einer Ausbildungsordnung betraut worden. Die Brüderregel führt zum Amt des Generalökonomen aus: Der Generalökonom verwaltet die Güter des Gesamtordens unter der Leitung des Hochmeisters und ist dessen Berater in wirtschaftlichen Fragen (BR 99).
Als Generalprokurator und damit Vertreter des Ordens beim Heiligen Stuhl wurde bereits in der vergangenen Sitzung des Generalrates P. Laurentius Meisner bestätigt. Zusätzlich dazu wurde er nunmehr auch erneut zum stellvertretenden Hochmeister ernannt. Gemäß Brüderregel 97 hat der Generalprokurator die Geschäfte des Ordens beim Heiligen Stuhl zu betreiben und zu erledigen. Als Stellvertreter des Hochmeisters ist er nicht dessen ständiger Vertreter, sondern er hat lediglich als Administrator nach dem Ausscheiden des Hochmeisters aus seinem Amt die ordentlichen Amtsgeschäfte zu führen und das Generalkapitel innerhalb von sechs Monaten zur Wahl eines neuen Ordensoberhauptes und zur Behandlung von Sachfragen einzuberufen (BR 85).
Der Hochmeister dankt allen Brüdern und Schwestern, die sich in der Generalleitung und damit für den Gesamtorden einbringen wollen sehr herzlich. Möge Gottes Geist die Sitzungen der Generalleitung führen und mögen die Mitglieder dieses Gremiums gute Entscheidungen zum Wohle der Gemeinschaft finden.