Die "Schwestern vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem" sind eine Kongregation päpstlichen Rechts, die dem "Orden der Brüder vom Deutschen Haus Sankt Mariens in Jerusalem" inkorporiert ist. Die Generalleitung liegt beim Hochmeister mit seinem Rat. (LR 1)
Generalkapitel
Alle 6 Jahre treffen sich Generalleitung, die Prioren und Delegierten der Brüderprovinzen, die Provinzoberinnen und und Delegierten der Schwesternprovinzen und die Balleimeister und Delegierten der Familiaren zur Beratung und Beschlussfassung. Aus diesem Gremium wird auch der Hochmeister und die Generalassistentin als Repräsentantin der Schwestern in der Generalleitung gewählt.
Hochmeister, Generalrat und Generalassistentin
Der Hochmeister ist immer ein Priester aus den
Reihen der Deutschordensbrüder. Er leitet den
Gesamtorden unter ständiger Heranziehung
und Mitarbeit seines Rates. Die Schwestern
werden im Generalrat durch die Generalassis-
tentin vertreten, sie nimmt jedoch gegenüber
den Schwestern nicht die Stelle einer Gene-
raloberin ein. Außerdem wirken an den Sitzun-
gen des Generalrats zwei sog. Sachverstän-
dige aus den Schwesternprovinzen mit.
Provinzleitung
Die oberste außerordentliche Autorität der Provinz liegt beim Provinzkapitel, das über die geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten der Provinz zu entscheiden hat. (LR 76)
In der deutschen Provinz kommen dazu so weit möglich alle Schwestern jedes Jahr in den Pfingstferien zusammen. Alle drei Jahre wählt das Provinzkapitel die Provinzleitung: die Provinzoberin und die Provinzrätinnen.