Konveniat in Wien
Der Vortragende des Abends, DDr. Peter Schipka, sprach zum Thema „Wieviel Religion verträgt der Staat?“. Eingangs skizierte DDr. Schipka die Tätigkeit des Generalsekretärs, der von der Vollversammlung der Bischofskonferenz (bestehend aus 15 Mitgliedern) für sechs Jahre gewählt wird. Neben der Vorbereitung der Vollversammlung, der Protokollführung und den daraus resultierenden Nacharbeiten, ist der Generalsekretär gemeinsam mit dem Vorsitzenden für die Beziehungen zwischen Kirche und Staat sowie Kirche und Gesellschaft zuständig, weiters nimmt er an den Konferenzen der Ordinariatskanzler und der Finanzdirektoren der Diözesen teil. Darüber hinaus ist er auch für die der Bischofskonferenz zugeordneten Einrichtungen wie z.B: Kathpress, Katholische Sozialakademie zuständig und hat die Dienstaufsicht über die angestellten Mitarbeiter der Bischofskonferenz. Der Kontakt mit öffentlichen Stellen ist insbesondere in Hinblick auf Gesetzesbegutachtungen bzw. Einbringen von Stellungnahmen bedeutend.
Zum Thema „Religion und Staat“ hat DDr. Schipka drei Thesen aufgestellt: These 1: Der Staat verträgt überhaupt keine Religion – ein Verfassungsstaat muss weltanschaulich neutral sein. Die Anfänge waren unter Josef II, der 1780 das Toleranzpatent erlies und damit den größeren Religionen ihre freie Ausübung gestattete. Seit 1867 existiert in Österreich Religionsfreiheit für alle Religionen. These 2: Religionsfreiheit – Die Frage wieviel Religion sein darf ist eine falsche, der Staat kann das nicht beurteilen, das steht ihm nicht zu. Die Gläubigen müssen für ihre Religion begeistern, nicht der Staat. These 3: Politische Auseinandersetzung – die Bürger sind die Autoren des Rechtes, sie müssen mitgestalten. Katholiken sollen/dürfen ihre politische Überzeugung auch äußern. Die Frage, ob die Kirche den Staat braucht, wird mit ja beantwortet. Der Staat garantiert die Religionsfreiheit, die Menschenrechte und den Schutz des Lebens (wenn auch ausgehöhlt). Christen haben die Aufgabe mitzugestalten, sie sollen auch von Priestern motiviert werden in die Politik zu gehen. Sie sollen sich dem Staat und dem Recht gegenüber loyal verhalten, bei Grenzüberschreitungen soll aber auch Widerstand geleistet werden. Zu den politischen Parteien wird von der Kirche eine Äquidistanz gehalten (Mariazeller Manifest, 1952). Die Nähe oder Ferne entscheidet nicht die Kirche, sondern die politischen Parteien. Diese wird durch die 3 P´s definiert: Programm, Personen und geübte Praxis der Partei. Die anschließende intensive und spannende Diskussion wurde noch beim gemütlichen Teil mit Buffett fortgesetzt.
MR Prof. Dr. Rudolf Müller FamOT
Balleimeister