Konveniat der Komturei "An Enns und Salzach"
Die Entwicklung einer zeitgemäßen Struktur betrifft eines der 8 Themenfelder, welche beim Zukunftsweg bearbeitet werden. Das präsentierte Modell wurde aus zwei Vorschlägen ausgewählt. Es verspricht die notwendige Flexibilität, um adäquat auf die gesellschaftlichen Herausforderungen eingehen zu können, und schafft innerhalb eines klaren Rahmens neue Handlungsfreiräume für die Seelsorge. Hierzu zählt die differenzierte Übernahme von (Leitungs-) verantwortung durch Priester, Diakone und haupt- sowie ehrenamtliche Laien gemäß den jeweiligen Charismen und Begabungen. Außerdem entspricht das Modell dem vielfach geäußerten Wunsch, dass Kirche nahe bei den Menschen bleibt.
Die bisherigen 487 Pfarren werden darin zu 487 Pfarrgemeinden, welche Teil von 35 großen Pfarren sind. Dies bedeutet eine Änderung des kirchenrechtlichen Status der derzeitigen Pfarren, durch welchen die Pfarrer (nach den Bestimmungen des CIC 515ff) an bestimmte kirchenrechtliche, administrative und seelsorgliche Vorgaben gebunden sind. Diese sollen künftig von den 35 großen Pfarren erfüllt werden, wodurch die Priester vor Ort von den strukturellen Aufgaben eines Pfarrers entlastet werden sollen.
Die neuen, großen Pfarren sind als pastorale Handlungsräume zu verstehen, welche die territoriale sowie die kategoriale Seelsorge gleichermaßen umfassen. Sie bestehen im Schnitt aus 14 Pfarrgemeinden und entsprechen in ihrer Größe in etwa den heutigen Dekanaten, wobei sich Änderungen der Zuteilung von Pfarrgemeinden aus Gründen der Erreichbarkeit oder Zweckmäßigkeit noch ergeben können.
Geleitet werden die Pfarren künftig von einem Pfarrvorstand, welcher aus dem Pfarrer sowie zwei weiteren hauptamtlichen Vorständen für pastorale und wirtschaftliche Angelegenheiten besteht. Diese sind als Dienstvorgesetzte für das pfarrliche Personal zuständig. Unterstützt wird der Pfarrvorstand dabei durch die LeiterInnen der kategorialen Seelsorge sowie durch die Verantwortlichen für weitere pfarrliche Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten), welche in ihrem Bereich eine eigenständige Subleitungsfunktion wahrnehmen.
Die wichtigsten Gremien auf Pfarrebene werden der Pfarrliche Pastoralrat und der Pfarrliche Wirtschaftsrat sein. Der Pfarrliche Pastoralrat besteht aus dem Pfarrvorstand und je zwei Delegierten aus den Pfarrgemeinden und bespricht die grundsätzliche Ausrichtung der Seelsorge. Der Pfarrliche Wirtschaftsrat besteht aus dem Pfarrvorstand und je einer für die Finanzen einer Pfarrgemeinde zuständigen Person. Er ist für das Pfarrbudget zuständig und übt gegenüber den Pfarrgemeinden eine Koordinierungs- und Aufsichtsfunktion aus.
Die derzeit 487 Pfarren bleiben in der Form von Pfarrgemeinden als selbstständige Einheiten innerhalb der Pfarre erhalten. In ihnen werden die kirchlichen Grundfunktionen Liturgie, Caritas, Verkündigung und Gemeinschaft verwirklicht. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollen sie all das machen, was sie zur Erfüllung dieses Auftrages selbst bewerkstelligen können und was nicht unmittelbar Sache der Pfarre ist. Hierzu werden die Pfarrgemeinden weiterhin über eine eigenständige Vermögensverwaltung verfügen, welche an den Rechtsträger der „Pfarrkirche“ gekoppelt ist. Die Leitung einer Pfarrgemeinde nimmt ein Seelsorgeteam war, welches von der Pfarrgemeinde vorgeschlagen und von der Pfarre beauftragt wird. Es besteht aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen SeelsorgerInnen, wobei angedacht ist, hauptamtliche SeelsorgerInnen ab einer Pfarrgemeindegröße von etwa 1600 Katholiken zuzuweisen. (Dieser Schlüssel kann sich noch ändern.) Für ca. 2 bis 3 Pfarrgemeinden wird je ein Priester als Ansprechpartner und zur regelmäßigen Feier der Sakramente zuständig sein.
Pfarrgemeinden können auch weiterhin einen Pfarrgemeinderat wählen oder, falls dies in kleineren Pfarrgemeinden angemessen erscheint, alterativ Pfarrgemeindeversammlungen abhalten. Aus diesen Kreisen werden die Delegierten für den Pfarrlichen Pastoralrat bzw. den Pfarrlichen Wirtschaftsrat entsandt.
Aus der neuen Struktur ergeben sich teils bekannte, teils neue Rollenprofile für Priester, Diakone und Laien. Priesterliche Rollenprofile sind die des Pfarrers, der für die gesamte Pfarre zuständig, aber keiner Pfarrgemeinde eigens zugeteilt ist; des Titularpfarrers, welcher Leitungsaufgaben in einer Pfarrgemeinde übernimmt; des Kurats mit oder ohne spezieller Beauftragung (zum Beispiel für die kategoriale Seelsorge); sowie des Kooperators bzw. Priesters in Ausbildung.
Hauptamtliche SeelsorgerInnen (Diakone wie Laien) können gemäß ihrer fachtheologischen oder pastoralen Qualifikation Aufgaben als Pfarrvorstand, als Pfarrgemeindeleiterin oder Pfarrgemeindeleiter übernehmen, oder in der kategorialen sowie territorialen Seelsorge eingesetzt werden. Ähnliches gilt für hauptamtliche MitarbeiterInnen in der Verwaltung.
Ehrenamtliche können sowohl Aufgaben in den verschiedenen Gremien auf Pfarrebene oder Pfarrgemeindeebene übernehmen als auch in den Seelsorgeteams mitarbeiten. Insgesamt ermöglicht die neue Struktur haupt- wie ehrenamtlichen Laiendiensten in den Pfarrgemeinden ein selbstständigeres Agieren, als dies bisher der Fall war.
Während der Präsentation konnten auch Rückfragen gestellt werden, welche Anlass zu einer engagierten und anregenden Diskussion gaben, die beim anschließenden Essen weitergeführt wurde. Das Modell wurde insgesamt sehr positiv aufgenommen, wenngleich das Bewusstsein vorhanden ist, dass auf dem Weg zur konkreten Umsetzung noch einige Hürden zu nehmen sein werden. Nichtsdestotrotz sind ersten Schritte auf dem Zukunftsweg damit getan.
Weiterführende Informationen zum Zukunftsweg der Diözese Linz können abgerufen werden unter: https://www.dioezese-linz.at/zukunftsweg
Cft. Mag. Klaus Walchshofer BEd